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Nur jeder Vierte Arbeitnehmer in Deutschland hat eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit abgeschlossen. Jeder Fünfte Arbeitnehmer bleibt rein statistisch betrachtet eines Tages zu Hause, weil er berufsunfähig sein sollte.
Rein mathematisch gibt es also ausreichend abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherungen in Deutschland. Leider wird aber nicht nur der Arbeitnehmer berufsunfähig, der eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Und so klafft hier zwischen Bedarf und tatsächlich abgeschlossenen Policen eine große Lücke. Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit ist volkswirtschaftlich betrachtet ein meritorisches Gut: Die Nachfrage bleibt hinter dem volkswirtschaftlich wünschenswertem Maß zurück. Grund: Der Wert des Schutzes wird zum Zeitpunkt des möglichen Vertragsabschlusses unterschätzt. Und wenn man den Schutz benötigt, ist es für den Vertragsabschluss zu spät. Denn es gilt: Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt ist auch dazu verpflichtet, Angaben über seinen Gesundheitszustand zu machen.

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Nach einer aktuellen Umfrage der TNS-Infratest im Auftrag des Versicherungskonzerns Allianz AG setzen Frauen vor allem auf eine private Haftpflichtversicherung. Auf den zweiten Platz landete die Hausratversicherung, denn 48 Prozent der Frauen würden sich für so eine Versicherung entscheiden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen wären nur 24 Prozent bereit.
Nur 22 Prozent würden sich für eine private Rentenversicherung entscheiden und für 11 Prozent käme eine Riester-Rente in Frage. Die Risikolebensversicherung spielt für 9 Prozent nur eine Rolle. Eine Berufsunfähigkeitsversicherungen haben nur 19 Prozent abgeschlossen und nur 7 Prozent der berufstätigen Frauen verfügen über eine Risikolebensversicherung. In Ostdeutschland finden Frauen eine Versicherung wichtiger als in Westdeutschland und das betrifft vor allem Sachversicherungen, wie die Allianz in der Studie berichtete. Was diesem Unterschied zu Grunde liegt, geht aus der Studie jedoch nicht hervor.
April 15, 2011 at 9:20 am
Gleiche Versicherungsbeiträge für ungleiche Geschlechter bringen Ergo neue Tarife

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Der Europäische Gerichtshof hat die Tarifgleichheit entschieden, die die Berücksichtigung des Geschlechts als Risikofaktor in den Versicherungsverträgen ab dem 21. Dezember 2012 für ungültig erklärt; dass bedeutet, die Versicherungen müssen ab dem genannten Datum Unisex-Tarife anbieten. Alle Versicherer, wie Ergo, etc. müssen dadurch die einst durch Statistiken ermittelten Anpassungen der Versicherten ignorieren, die sich bislang als maßgeschneiderte und sinnvolle Staffelungen bewiesen haben. Nichtsdestotrotz greift das EuGH-Urteil vom 01.03.2011, Az.: C-236/09 ab Winter 2012.
Bestehende Versicherungsverträge, ob Risikolebensversicherung, Kapitallebensversicherung, etc., aber auch Krankenversicherung und KfZ-Versicherung, ändern sich laut der aktuellen Gesetzgebung nicht automatisch. Nichtsdestotrotz, sollten die Versicherten ihre Versicherungspolicen überprüfen und "im Auge behalten", um mögliche Veränderungen mit ihrer Versicherung besprechen zu können, da die Regelung der bestehenden Versicherungsverträge zunächst bis 2013 gelten soll, aber noch unklar ist, was in der Zwischenzeit von Dezember 2012 bis 2013 mit den alten Verträgen passiert, und sowieso, wie neue Versicherungsverträge ab 2013 auszusehen haben.
Momentan sieht es so zum Beispiel bei Renten-und Erlebensversicherungen für Frauen so aus, dass sie wegen der statistisch ermittelten höheren Lebenserwartung höhere Prämien zahlen müssen, dennoch später eine niedrigere monatliche Rente bekommen, die jedoch über einen längeren Zeitraum ausbezahlt wird. Und bei einigen KfZ-Versicherungen müssen Frauen auch mehr zahlen, obwohl sie statisch bewiesen weniger Auto-Unfälle verursachen.