März 21, 2011 at 9:47 pm

Rechtsschutz dem Bedarf nach wählen!

Rechtsschutz dem Bedarf nach wählen!
© opensourceway

Bevor man eine Rechtsschutzversicherung abschließt muss man sich zunächst darüber im Klaren sein in welchem Umfang man derartige Leistungen braucht. Denn es gibt je nach Zielgruppen Unterschiede. Für jemanden der viel Auto fährt empfiehlt sich zum Beispiel eine Verkehrsrechtsschutzversicherung eher als für jemanden, der kaum am Steuer sitzt. Angestellte zum Beispiel können die Leistungen einer Berufsrechtsschutzversicherung in Betracht ziehen, während jemand der Mitglied in einer Gewerkschaft ist darauf verzichten kann. In Mietfragen gilt ähnliches. Wer in einem Mieterverein Mitglied ist, der ist in der Regel auch über diesen versichert. Man muss also zunächst seine eigene Situation unter die Lupe nehmen und dann sachlich überlegen, wo man sich durch eine Rechtsschutzversicherung entsprechend schützen kann. Ist man zum Beispiel viel im Ausland unterwegs, so sollte die Police entsprechend angelegt sein und im Ernstfall mit einer akzeptablen Versicherungssumme einher gehen. Auch wer an der Börse spekuliert, der kann in einen Rechtsstreit geraten. Aktionärsklagen müssen in diesem Fall durch die Rechtsschutzversicherung gedeckt sein.

Bei der Wahl der richtigen Gesellschaft sollte man Vergleiche machen (siehe Artikel vom 25. Oktober) dabei allerdings nicht nur auf die Kosten achten sondern auch auf die Leistungen, die einem bei den verschiedenen Angeboten zustehen.

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März 21, 2011 at 9:13 pm

Kündigung und Wechsel

Kündigung und Wechsel
© Jasmic

Zunächst muss man vor einem Wechsel der Autoversicherung die Tatsache bedenken, dass Anträge über Leistungen der Teil- bzw. Vollkaskoversicherung abgelehnt werden dürfen, nicht so aber bei der grundsätzlich nötigen Haftpflicht. Diese Police steht Ihnen immer zu und darf von keiner Versicherungsgesellschaft abgelehnt werden. Weitere Informationen zum Wechseln der Autoversicherung gibt's hier.

Zum Kündigen der bisherigen Versicherung hat man Zeit bis zum 30. November. Der Versicherungsschutz erlischt dann zum Jahresende. Allerdings kann man bei einer Erhöhung der Beiträge nach dem außerordentlichen Kündigungsrecht auch direkt mit einer Monatsfrist kündigen. Dasselbe gilt in einem Schadensfall oder wenn Änderungen in der Typ- bzw. Regelklasse eintreten und die Versicherung somit teurer wird. Ausgenommen ist die Erhöhung der Versicherungssteuer von 16 auf 19 Prozent.

Gekündigt wird schriftlich und am Besten auch mit Einschreiben und Rückschein für den Fall, dass Sie bis zum Jahresende noch keine Kündigungsbestätigung erhalten haben. Das Schreiben muss bis spätestens zum 30. November bei der Versicherungsgesellschaft eingehen, es sei denn es handelt sich um eine, wie oben beschriebene außerordentliche Kündigung. Weitere Informationen zur Kündigung der Autoversicherung gibt's hier.

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März 21, 2011 at 8:16 pm

Autoversicherung jährlich prüfen!

Autoversicherung jährlich prüfen!
© roolrool

Die Angebote in Sachen Autoversicherungen unterliegen einem ständigen Wandel. Aus diesem Grund sollte man sich einmal jährlich nach solchen umsehen, denn oftmals hat man die Möglichkeit, für gleiche Leistungen weniger bezahlen zu können. Ein Vergleich lohnt sich immer, auch wenn Sie erst die Versicherung gewechselt haben, weil Sie somit günstiger wegkommen, ist es immer möglich, dass es bessere Angebote gibt.

Der Grund für diese ständige Umwälzung seitens der Versicherungen ist der dynamische Wettbewerb und die reichhaltig vorhandene Konkurrenz. Dabei handelt es sich um eine Tatsache, bei der Sie als Versicherungsnehmer nur profitieren können. Dabei steht selbst die Möglichkeit nicht aus, dass Versicherungsgesellschaft, bei der Sie unter Vertrag stehen, die gleichen Leistungen mittlerweile günstiger anbietet.

Um herauszufinden ob Sie günstiger wegkommen würden lohnt sich ein umfangreicher Vergleich. Dabei sollten Sie aber wie schon erwähnt Ihren momentanen Anbieter nicht außen vor lassen. Allerdings wird man Sie nicht immer darauf hinweisen, dass die Bedingungen sich für Neukunden geändert haben, weshalb Sie an Ihre Ansprechperson direkt herantreten sollten, wenn sie feststellen, dass Sie weniger bezahlen könnten. Lesen Sie zu diesem Thema zum Beispiel diesen Artikel von Stiftung Warentest.

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